ABC - Beurlaubung
Wollen Sie Ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, beantragen Sie dies bitte rechtzeitig vorher schriftlich bei der Klassenleitung. Bei längerfristigen Beurlaubungen müssen Sie sich an die Schulleitung wenden. Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in begründeten Ausnahmefällen aus wichtigem Grund (z.B. Mutter-Kind-Kur) möglich. Ein entsprechender Antrag muss spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich der Schulleitung vorliegen. Bei unvermeidbaren Arztterminen während der Unterrichtszeit informieren Sie bitte vorab die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.