Igelsgrund Schule

in Gelnhausen Höchst

ABC Igelsgrundschule

ABC - Betreuung

Die Betreuungseinrichtung der Igelsgrund-Schule heißt IGELNEST und befindet sich im Untergeschoss des Klassenraumtraktes. Der Träger dieser Einrichtung ist der Förderverein. Das Igelnest gewährleistet die Betreuung der Grundschulkinder an Schultagen zwischen 07.30 Uhr und 16.30 Uhr. Weitere Informationen zur Betreuung im Igelsnest entnehmen Sie bitte den Informationen des Fördervereins. Das Igelnest ist unter der Telefonnummer 06051 – 7021411 erreichbar.

 

ABC - Beurlaubung

Wollen Sie Ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, beantragen Sie dies bitte rechtzeitig vorher schriftlich bei der Klassenleitung. Bei längerfristigen Beurlaubungen müssen Sie sich an die Schulleitung wenden. Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in begründeten Ausnahmefällen aus wichtigem Grund (z.B. Mutter-Kind-Kur) möglich. Ein entsprechender Antrag muss spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich der Schulleitung vorliegen. Bei unvermeidbaren Arztterminen während der Unterrichtszeit informieren Sie bitte vorab die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. 

ABC - Elternabend

Zum ersten Elternabend im ersten Schuljahr lädt die/der Klassenlehrer/in ein; sie/er wird die Wahl zum Klassenelternbeirat leiten. Der Klassenelternbeirat lädt nach Absprache in der Regel mindestens einmal im Schulhalbjahr unter Beifügung einer Tagesordnung und einer Einladungsfrist von 5 Tagen (bei Wahlen 10 Tagen) zu einem Elternabend ein. Eine längerfristige Planung der Termine hat sich als vorteilhaft erwiesen. Möchten Sie, dass zusätzlich zu der vorgeschlagenen Tagesordnung bestimmte Themen besprochen werden, wenden Sie sich bitte an den Elternbeirat.

ABC - Elternbeiräte

In den Klassen werden in der Regel zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres jeweils für die Dauer von zwei Jahren Klassenelternbeiräte gewählt. Sie bestehen aus der/dem Klassenelternbeiratsvorsitzenden und einer/einem Stellvertreter/in. Die Klassenelternbeiratsvorsitzenden sind darüber hinaus voll stimmberechtigte Mitglieder im Schulelternbeirat, dem höchsten Gremium der Elternvertretung an einer Schule. Die Wahlen sollen spätestens 6 Wochen nach Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein.

ABC - Entschuldigungen

Mit dem Erreichen des 6. Lebensjahres wird Ihr Kind schulpflichtig. Als Eltern sind Sie verpflichtet, für einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen. Es ist nicht in Ihr Belieben gestellt, ob und wann es die Schule besucht. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend telefonisch, per Fax oder E-Mail, wenn Ihr Kind erkrankt ist oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann. Wenn Ihr Kind nach Fehltagen den Unterricht wieder aufnimmt, bitten Sie den/die Klassenlehrer/in schriftlich, das Fehlen Ihres Kindes zu entschuldigen.