ABC - Elternbeiräte
In den Klassen werden in der Regel zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres jeweils für die Dauer von zwei Jahren Klassenelternbeiräte gewählt. Sie bestehen aus der/dem Klassenelternbeiratsvorsitzenden und einer/einem Stellvertreter/in. Die Klassenelternbeiratsvorsitzenden sind darüber hinaus voll stimmberechtigte Mitglieder im Schulelternbeirat, dem höchsten Gremium der Elternvertretung an einer Schule. Die Wahlen sollen spätestens 6 Wochen nach Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein.