ABC - Hitzefrei
Gemäß den Bestimmungen des hessischen Schulrechtes kann Hitzefrei frühestens nach der 5. Stunde ab 12.30 Uhr erteilt werden. Dazu muss es in einem repräsentativen Klassenraum um 11.00 Uhr mindestens 25 Grad warm sein. Die Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 werden bei Hitzefrei nur vorzeitig nach Hause geschickt, wenn Sie nach telefonischer Rücksprache zustimmen.