ABC - Läuse
Auszug Hygieneplan Igelsgrund-Schule
Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten und Schule muss immer mit dem Auftreten von Kopfläusen gerechnet werden. Ihrer Ausbreitung muss durch entsprechende Aufmerksamkeit und geeignete Maßnahmen verlässlich entgegengewirkt werden. Der Läusefahrplan der Igelsgrund-Schule hilft dabei.
„Läusefahrplan“ der Igelsgrund-Schule
Wer |
Was (Maßnahme) |
Anmerkung |
Eltern / Erziehungs-berechtigte |
Meldung Kopfläusebefall an die Schule !!! Meldepflicht !!! |
umgehend Mitwirkungspflicht nach IfSG § 34(5) |
evtl. Meldung an Hort, Kindergarten etc. |
bei Geschwisterkindern |
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Im Zweifelsfall Vorstellung des Kindes und ggf. der Kontaktpersonen im Gesundheitsamt (Abteilung Hygiene und Umweltmedizin) |
06051 85 12453 od. 85 14370 |
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Sachgerechte Behandlung mit zugelassenem Mittel - in Apotheken erhältlich - sofort beginnen |
ggf. auch bei Kontaktpersonen |
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Häusliches Umfeld des Kindes behandeln (Bettzeug, Kuscheltiere, Kleidung usw.) |
Infoschreiben beachten !! |
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Wiederholung der Behandlung nach 8-10 Tagen |
unbedingt notwendig Beipackzettel des Medikaments beachten |
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Schule |
Meldung Kopfläusebefall an Gesundheitsamt |
umgehend Pflicht !! |
Infoschreiben an Eltern aller Grundschulkinder evtl. mit Rückantwort (Erklärung der Eltern zum Läusebefall) |
umgehend in Absprache mit Gesundheitsamt |
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Ausschluss betroffener Kinder vom Unterricht |