ABC - Entschuldigungen
Mit dem Erreichen des 6. Lebensjahres wird Ihr Kind schulpflichtig. Als Eltern sind Sie verpflichtet, für einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen. Es ist nicht in Ihr Belieben gestellt, ob und wann es die Schule besucht. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend telefonisch, per Fax oder E-Mail, wenn Ihr Kind erkrankt ist oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann. Wenn Ihr Kind nach Fehltagen den Unterricht wieder aufnimmt, bitten Sie den/die Klassenlehrer/in schriftlich, das Fehlen Ihres Kindes zu entschuldigen.